Kurtaxe eine „Pflicht“ mit Vorteilen

Die Kurtaxe wird erhoben für jede Übernachtung von Gästen in Hotels, Motels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und anderen Beherbergungsbetrieben. In Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und in SAC-Hütten in Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten.

Gestützt auf das kantonale Gesetz über Abgabe und Beiträge im Tourismus, gelten pro Logiernacht und Person folgende Beträge:

CHF 4.00   Erwachsene ab dem 16. Altersjahr
CHF 2.50   Jugendliche ab dem 12. bis zum 15. Altersjahr
kostenlos   Kinder bis zum 11. Altersjahr

In der Zwischensaison wird die Kurtaxe um 50% reduziert. Die Reduktion gilt ab
Samstag nach Ostern bis zum letzten Samstag im Mai sowie ab letztem Samstag im Oktober bis zum zweiten Samstag im Dezember.

Die Kurtaxen-Verwendung
Der Ertrag der Kurtaxe ist zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden.

Als Gegenleistung erhalten Sie die attraktive Gästekarte mit zahlreichen Vergünstigungen.

Gästekarte